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  • · Fachbeitrag · Deutsche Rentenversicherung Bund

    Mehrfache Auszahlung der Energiepreispauschale

    In der ersten Runde gingen Rentner ohne Nebenjob bei der Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige in Höhe von 300 EUR leer aus. Die Bundesregierung hat nachgebessert und nun auch Rentnern und Pensionären eine eigene EPP in Höhe von 300 EUR zugesprochen.

     

    Der Clou: Beide Energiepreispauschalen können unabhängig voneinander bezogen werden. Konkret: Ein Rentner, der 2022 in einem Minijob arbeitete, hat Anspruch auf die 600 EUR (EPP für Erwerbstätige und EPP für Rentner). Dasselbe gilt, wenn erstmals im Jahr 2022 eine Altersrente bezogen wurde und davor noch ein Teil des Jahres 2022 gearbeitet wurde. Dass die EPP an Rentner doppelt ausbezahlt werden kann, bestätigte u. a. die Deutsche Rentenversicherung Bund.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 45 | ID 48798863

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