· Fachbeitrag · Corona-Krise
Musterantrag „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus“
| Die Sofortmaßnahmen des BMF erfordern einen entsprechenden Antrag beim örtlich zuständigen Finanzamt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat hierzu ein Muster erarbeitet. |
PRAXISTIPPS |
Unrichtige Angaben können strafrechtliche Folgen haben (vgl. §§ 370 und 378 der Abgabenordnung). |
Fundstelle
- Bayerisches Landesamt für Steuern, www.iww.de/s3419
Quelle: ID 46463288