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  • · Nachricht · Bundesfinanzministerium

    Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organschaft und Auslegungsfragen zur sog. gewerblichen Infektion

    Das Bundesfinanzministerium weist im BMF-Schreiben vom 14.1.2022 auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu negativen Einkünften des Organträger oder der Organgesellschaft hin.

     

     

    Negative Einkünfte nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG dürfen bei der Besteuerung im Inland nicht berücksichtigt werden, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 48085466

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