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  • · Fachbeitrag · Bund der Steuerzahler

    Mehrere Musterklagen zur Grundsteuer

    Der Bund der Steuerzahler unterstützt zahlreiche Musterklagen gegen Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell.

     

    Die Aktenzeichen bei den Verfahren vor Finanzgerichten lauten:

     

    •  FG Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
    •  FG Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
    •  FG Köln: 4 K 2189/23
    • FG Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr

     

    Zudem wird ein Beschwerdeverfahren als Musterverfahren unterstützt, in dem das FG Rheinland-Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im vorangegangenen Jahr noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren sind nun beim BFH anhängig (II B 79/23 und II B 78/23).


    PRAXISTIPP | Eigentümer mit Grundstücken in Bundesländern, in denen bei der Grundsteuer das Bundesmodell zur Anwendung kommt, können gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt Einspruch einlegen und mit Hinweis auf die Musterverfahren ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.


    Fundstelle

    • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., Presseinformation vom 11.1.2024
    Quelle: ID 49904680

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