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  • 14.07.2022 · Fachbeitrag · Berufsrechtsreform

    Umfirmierung von Steuerberatungsgesellschaften ab 1.8.2022

    | Die Berufsrechtsreform zum 1.8.2022 rückt näher. Sie hat auch Auswirkungen auf die Firmierung von Steuerberatungsgesellschaften. Da sich die Merkmale, die zum Führen der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ berechtigen bzw. verpflichten, zum 1.8.2022 ändern, kann es sein, dass bestimmte, bislang als Steuerberatungsgesellschaft firmierende Berufsausübungsgesellschaften diese Bezeichnung nicht mehr führen dürfen. Tun sie dies gleichwohl, drohen insbesondere wettbewerbsrechtliche Maßnahmen. |

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