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  • 05.12.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Gesetz zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes in Kraft

    | Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten (BGBl. I S. 3618). Es geht für die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe mit Änderungen des Berufsrechts sowie des § 203 StGB einher. |

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