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  • 05.12.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Gesetz zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes in Kraft

    Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten (BGBl. I S. 3618). Es geht für die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe mit Änderungen des Berufsrechts sowie des § 203 StGB einher.