12.02.2019 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Online beantragte AU-Bescheinigung ohne persönliche Untersuchung hat keine Beweiskraft
| Ein Startup bietet Krankschreibungen per WhatsApp an. Rechtsanwalt Jan Schiller erläutert im Gastbeitrag, ob Arbeitgeber so einen Krankenschein akzeptieren müssen. |