· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen höherer Vergütung vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer teilweise erfolgreich
Das LAG Baden-Württemberg hat der Angestellten eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagte höhere Vergütung für den Zeitraum 2018 bis 2022 teilweise zugesprochen. |
Das auf die erste Berufungsverhandlung ergangene ursprüngliche Urteil des LAG vom 1.10.2024 hatte das BAG im Revisionsverfahren 8 AZR 300/24 mit Urteil vom 23.10.2025 teilweise aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, insbesondere zur weiteren Sachaufklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des BAG, an das LAG zurückverwiesen. Das Verfahren wurde nun durch das am 18.8.2026 verkündete Urteil beendet. Das LAG hat die Revision zum BAG nicht erneut zugelassen.
Hintergrund
Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist.
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