05.12.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitgeber darf bei Plusstunden Freizeitausgleich anordnen
Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber Freizeitausgleich zum Abbau von „Plusstunden“ auf einem Arbeitszeitkonto anordnen kann, wenn sich seine Weisung dabei in den Grenzen der Billigkeit bewegt.
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