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  • 11.07.2017 · Fachbeitrag · Arbeitgeber mit Grenzgängern aus Frankreich

    Neue Aufzeichnungspflichten beachten

    In Deutschland ansässige Arbeitgeber, die französische Grenzgänger beschäftigen, müssen seit 2017 neue lohnsteuerliche Aufzeichnungspflichten beachten. Sie müssen die Tätigkeitsorte des Mitarbeiters auflisten und als Beleg zum Lohnkonto nehmen.