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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Mindestlohn steigt weiter bis auf 10,45 EUR

    | Die Mindestlohn-Kommission hat beschlossen, den Mindestlohn bis zum 1.7.2022 auf 10,45 EUR zu erhöhen. |

     

    Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30.6.20 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:

     

    • Zum 1.1.21 auf 9,50 EUR,
    • zum 1.7.21 auf 9,60 EUR,
    • zum 1.1.22 auf 9,82 EUR und
    • zum 1.7.22 auf 10,45 EUR

     

    jeweils brutto je Zeitstunde.

     

    Die Anpassung lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 haben die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 603 | ID 46696192

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