· Fachbeitrag · Änderungen durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab Juni 2026
Lohngerechtigkeit und Entgelttransparenz: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Faire Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) fördert bereits seit Juli 2017 die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Bis zum 7.6.2026 muss allerdings die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970 v. 10.5.2023, ABl L 132) in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Transparenzanforderungen für Arbeitgeber nochmals verschärft. AStW erklärt, was hierbei zu beachten ist. |
Was regelt das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde 2017 in Deutschland eingeführt, um geschlechtsbezogene Lohnungleichheit zu bekämpfen und damit einen Beitrag für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Berufsleben zu leisten. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gehaltsstrukturen in ihren Unternehmen offenzulegen. Beschäftigte sollen so besser erkennen können, ob sie fair bezahlt werden.
PRAXISTIPP | Das für Entgelttransparenz zuständige Bundesministerium hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen zu Einzelheiten der Entgelttransparenz und Lohngleichheit zur Verfügung gestellt, www.iww.de/s15455. |
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