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  • · Fachbeitrag · Zweitwohnungsteuer

    Befreiung für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten verfassungsgemäß

    | Eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit. Diese Befreiung von Erwerbszweitwohnungen Verheirateter führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 129 | ID 43751493

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