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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - Umsatzsteuer

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kochboxen

    | Versendet ein Unternehmen Kochboxen mit originalverpackten Lebensmitteln und hierauf abgestimmten Kochrezepten, fällt für diese Lieferung nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anstelle des regulären Steuersatzes von 19 % an. Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 415 | ID 43310086

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