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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - Sozialversicherungspflicht

    Outsourcing von Reinigungsarbeiten an externen Dienstleister

    | Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten dann aber in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. In diesem Fall liegt eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit vor, so das LSG Baden-Württemberg. |

     

    Das LSG begründete die Sozialversicherungspflicht damit, dass der Dienstleister die Aufgaben der zuvor angestellten Putzfrau 1:1 übernommen hatte. Er war wie ein Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation und -abläufe der Filialen eingebunden. Er konnte seine Arbeitszeit nicht bestimmen, sondern war an das Zeitfenster zwischen Geschäftsschluss und Aktivierung der Alarmanlage gebunden. Zudem musste er keine eigenen Betriebsmittel einsetzen.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 126 | ID 44420640

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