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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ Lohnsteuer

    Die Änderungsrichtlinien ab 2013 kommen

    | Die Bundesregierung hat die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 beschlossen. Damit wird der steuerfreie Betrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 LStR für Lohnzahlungszeiträume ab 2013 angepasst und wie die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG auf 2.400 EUR jährlich angehoben. Durch die Regelung kommt es zur Entlastung für ehrenamtlich Tätige, die wie etwa ehrenamtliche Bürgermeister und Stadtratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sie müssen die Voraussetzung für die Steuerbefreiung bis zu 200 statt bisher 175 EUR monatlich nicht mehr nachweisen. |

     

    • BR-Drucks. 424/13, 16.5.13, astw.iww.de Abruf-Nr. 132100
    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 575 | ID 42220580

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