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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ GrEStG, AO

    Anlaufhemmung bei Erklärungsanforderung

    | Die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für Zwecke der Grunderwerbsteuer führt unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige nach §§ 18 und 19 GrEStG zu einer Anlaufhemmung der Feststellungsfrist. Hierbei wird an den Zeitpunkt der Abgabe der angeforderten Erklärung und nicht an die Erstattung angeknüpft. Kommt die Aufforderung des FA vor dem Ablauf der Verjährungsfrist, entsteht rückwirkend eine Anlaufhemmung von drei Jahren. Der Fristablauf verschiebt sich somit. |

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 576 | ID 42220583

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