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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 9 EStG

    Kredit für Zugewinnausgleich führt nicht zu Werbungskosten

    | Auch wenn der Zugewinn zur Ablösung eines Darlehens erfolgt, das der Erzielung von Einkünften dient, sind die zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen aufgewendeten Schuldzinsen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Kredit muss zur Erzielung von Einkünften aufgenommen und verwendet worden sein. Ein bloßer rechtlicher Zusammenhang reicht nicht aus, denn dann entstehen Schuldzinsen zur Erfüllung einer privat veranlassten güterrechtlichen Verpflichtung. |

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 353 | ID 39126110

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