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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 33 EStG

    Außergewöhnliche Belastungen beim behindertengerechten Umbau einer Motorjacht

    | Aufwendungen eines Behinderten, die dazu dienen, trotz fortschreitender Gebrechen weiterhin einem Hobby, nämlich der Nutzung einer Motorjacht nachgehen zu können, sind mangels tatsächlicher Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. |

     

    PRAXISHINWEIS | Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim BFH (VI B 7/14) eingelegt.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 651 | ID 42777667

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