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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 10 EStG

    Bonuszahlungen der Krankenkasse: Bescheide ergehen vorläufig

    | Einkommensteuerfestsetzungen für VZ ab 2010 sind hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten ( § 65a SGB V ) vorläufig vorzunehmen, falls Beiträge i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG um Beitragserstattungen, Prämienzahlungen oder Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt wurden. Der Vorläufigkeitsvermerk umfasst nicht die Frage einer Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um erstattete Beiträge und um Prämienzahlungen nach § 53 SGB V . |

     

    Beachten Sie | Hinsichtlich der Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge um Bonuszahlungen der Krankenkasse ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 46 | ID 43711644

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