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Erstattungsanspruch für Sozialleistungen beim Kindergeld
| Hat ein Sozialleistungsträger wegen der Leistungen nach dem SGB II keinen Anspruch auf Erstattung von Kindergeld, weil der Nachwuchs in einem eigenen Haushalt lebt und das Kindergeld weder abgezweigt noch weitergeleitet worden ist, besteht dennoch ein Erstattungsanspruch, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil ebenfalls Sozialleistungen nach dem SGB II bezieht. |
BFH 22.11.12, III R 24/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 130436
Quelle: ID 39209010