Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · FG Niedersachsen

    Übergangsregelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen verfassungsgemäß

    | Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass die Übergangsregelung in § 27 Abs. 19 UStG zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen verfassungsgemäß ist (FG Niedersachsen 29.10.15, 5 K 80/15). |

     

    Hintergrund

    § 27 Abs. 19 UStG betrifft vor dem 15.2.14 erbrachte umsatzsteuerpflichtige Leistungen, bei denen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger davon ausgegangen sind, dass der Leistungsempfänger die Steuer als Bauleistung nach § 13b UStG schuldet, diese Annahme sich aber nachträglich als unrichtig herausstellt. Für diesen Fall begründet § 27 Abs. 19 UStG eine Änderungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung beim Leistenden, sofern der zu Unrecht nach § 13b UStG in Anspruch genommene Leistungsempfänger seine gezahlte Steuer zurückfordert.

     

    Sachverhalt

    Nachdem der BFH mit Urteil vom 22.8.13 (V R 37/10, BStBl II 14, 128) entschieden hatte, dass Bauträger keine Steuerschuldner nach § 13b UStG sind, forderte der Leistungsempfänger im Streitfall die gezahlte Steuer zurück. Gleichzeitig setzte das FA die Steuer für 2009 nunmehr gegenüber dem Kläger als leistenden Unternehmer nach § 27 Abs. 19 UStG fest.