· Nachricht · Einkommensteuer
Versicherungsleistung mindern abzugsfähige haushaltsnahe Handwerkerleistungen
| Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Nach der gesetzlichen Regelung ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 EUR, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern den Ermäßigungsbetrag, wie das FG Münster (4.6.16, 13 K 136/15 E) entschieden hat.|
Sachverhalt
Im Streitfall erlitt die Klägerin einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten in Höhe von insgesamt 3.224 EUR anfielen. Die Versicherung der Klägerin erstattete die Aufwendungen. In ihrer Einkommensteuererklärung setzte die Klägerin die Handwerkerkosten an und beantragte die Gewährung der Steuerermäßigung. Das FA lehnte dies aufgrund der Regulierung des Schadens durch die Versicherung ab.
Entscheidung
Das FG Münster wies die hiergegen erhobene Klage ab. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen setze, so das Gericht, eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin durch die Handwerkerkosten voraus. Daran fehle es im Streitfall, da die Versicherung die Handwerkerkosten erstattet habe. Eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin ergebe sich auch nicht aus den gezahlten Versicherungsbeiträgen, weil durch diese nicht die Versicherungsleistung angespart werde. Der Anspruch auf Schadensregulierung bestehe unabhängig von der Gesamthöhe der eingezahlten Beiträge.
Quelle
- FG Münster, Pressemitteilung vom 1.6.16 zum Urteil 13 K 136/15 vom 6.4.16