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  • · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Vermittlungsausschuss soll Kosten und Transparenz für die Zukunft regeln

    | Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das unter anderem die Riester- und Rürup-Rente sowie den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten verbessern soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder sind der Ansicht, dass das Gesetz das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen gehe unangemessen weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. |

     

    Zudem sieht der Bundesrat die Gefahr, dass es durch die geplanten Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann. Insoweit wird es also ‒ wie bei anderen gesetzlichen Maßnahmen wie etwa dem Nachfolger zum JStG 2013 ‒ noch etwas dauern, bis das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz in Kraft treten kann.

     

    Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung zu § 92 a Abs. 2 Satz 3 EStG in Hinsicht auf das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester vorschlagen. Das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital wird durch die Absenkung der Verzinsung des Wohnförderkontos im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt, indem Sparer, die ihr Altersvorsorgekapital für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie einsetzen, einen Vorteil aus der steuerlich geförderten Immobiliennutzung erzielen. Wurde dieser Vorteil bisher mit 2 % jährlich des eingesetzten geförderten Kapitals verzinst und dem Wohnförderkonto zugeführt, das mit der nachgelagerten Besteuerung vergleichbar ist, kommt es durch die Absenkung auf 1 % zu erheblichen Steuerausfällen. Zudem kann der Bundesrat nicht erkennen, worin die Vereinfachung liegen soll. Vielmehr handelt es sich um eine Subvention für Wohneigentümer, wenn damit der Zinssatz einer alternativen langfristigen Kapitalanlage nicht erreicht wird.

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