· Nachricht · Abgabenordnung
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage Mai/Juni 2016 in Deutschland
| Ausgelöst durch schwere Unwetter Ende Mai/Anfang Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hilfeleistung erleichtern. Die Vereinfachungsregelungen gelten für Unterstützungen, die vom 29.5. bis 31.12.2016 geleistet werden. |
PRAXISHINWEIS | Achten Sie auf die bereits für andere Förder- und Solidarmaßnahmen beschriebene Umsatzsteuerfalle (Ziffer VII des BMF-Schreibens, vgl. AStW 2015, 579)! |
Fundstelle
- BMF 28.6.16, IV C 4 - S 2223/07/0015 :016, 2016/0598967, astw.iww.de, Abruf-Nr. 187937