· Fachbeitrag · § 63 EStG
Kindergeldanspruch während eines mehrjährigen Auslandsstudiums
| Eltern können für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist deutscher Staatsangehöriger mit chinesischer Herkunft. Sein 1994 geborener Sohn absolvierte nach dem Ende seiner schulischen Ausbildung zunächst einen einjährigen Sprachkurs in China und entschied sich nach dessen Ende für ein im September 2013 beginnendes vierjähriges Bachelorstudium in China.
Während des Studiums wohnte der Sohn in einem Studentenwohnheim. Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden am Studienort nicht. In den Sommersemesterferien 2013 und 2014 kehrte er für jeweils ca. sechs Wochen nach Deutschland zurück. Während dieser Zeiten war er in der elterlichen Wohnung in seinem Kinderzimmer untergebracht. Die Familienkasse versagte nachträglich die Gewährung von Kindergeld, da nach ihrer Auffassung der Sohn im Inland bzw. im EU-/EWR-Gebiet weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt innehatte, sondern seinen Wohnsitz vom Inland nach China verlegt habe.
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