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  • · Fachbeitrag · § 6 EStG

    Verwaltung definiert Rückstellungshöhe für Versicherungsverträge

    | Das BMF hat klargestellt, dass Versicherungsvertreter zur Bildung einer Rückstellung wegen Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungsverträge in allen noch offenen Fällen berechtigt sind. Damit wendet die Verwaltung die neue BFH-Rechtsprechung an, wonach für Verpflichtungen zur Nachbetreuung von Policen Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind. |

     

    Dabei gelten folgende Bewertungsregeln:

     

    • Berücksichtigt werden nur Versicherungsverträge, für die nach dem Bilanzstichtag aufgrund rechtlicher Verpflichtungen unentgeltlich Betreuungsleistungen zu erbringen sind. Dabei ist unter Angabe der Restlaufzeiten der Erfahrungssatz einzubeziehen, dass ein Teil der Verträge vorzeitig aufgelöst wird.

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