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  • 17.02.2014 · Fachbeitrag · §§ 4, 6, 7 UStG

    EDV-Nachweise für die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen

    | Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden in § 14 UStG vereinfachende Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen geschaffen. Darüber hinaus wurde durch § 17a Abs. 3 Nr. 1b UStDV und Abschn. 6a. 4 und 5 UStAE bereits die Übermittlung von Nachweisen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auf elektronischem Weg in bestimmten Fällen ermöglicht. Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach den §§ 4 Nr. 1a und Nr. 3 sowie 6 und 7 UStG muss der Unternehmer die erforderlichen belegmäßigen Nachweise in wesentlichen Anwendungsbereichen auch in elektronischer Form erbringen. |

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