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  • 13.04.2015 · Fachbeitrag · § 32d EStG

    Tarifliche Besteuerung bei Darlehen zwischen Ehegatten

    | Nach einem Urteil des BFH ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs von 25 % nach § 32d EStG bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses ausgeschlossen. |

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