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  • · Nachricht · § 3 Nr. 7 KraftStG

    Unimog ist nicht steuerfrei

    | Von der Kfz-Steuer befreit sind Zugmaschinen nach § 3 Nr. 7 KraftStG . Bei den Zugmaschinen liegt der wirtschaftliche Wert im Wesentlichen in der Zugleistung. Sie sind nach Bauart und Ausstattung überwiegend zur Lastenfortbewegung durch Ziehen von Anhängern bestimmt. Der Unimog eines Landwirts fällt nicht darunter, auch wenn er alle technischen Voraussetzungen einer Zugmaschine oder eines Ackerschleppers erfüllt. Das Kfz ist universell einsetzbar als allradgetriebener Kleinlastwagen und Geräteträger und dient mit drei Sitzplätzen auch der Beförderung von Personen. Das Ziehen von Anhängern steht hierbei nicht ausreichend im Vordergrund. |

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 42529541