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  • · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Tätigkeitsstätte der Verwaltung von umfangreichem, vermietetem Grundbesitz

    | Die regelmäßige Tätigkeitsstätte kann unter besonderen Voraussetzungen auch beim Vermietungsobjekt liegen, so das Urteil des FG München. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall erzielten die zusammen veranlagten Steuerpflichtigen vor allem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus fünf verschiedenen Objekten mit ca. 75 Wohneinheiten. Die Objekte befinden sich an drei verschiedenen Orten. In einem Wohnhaus unterhalten die Steuerpflichtigen ein Büro, von dem aus die Vermietungsobjekte verwaltet werden. Dieses Haus liegt fast 500 km von der Familienwohnung entfernt. Streitig war nun, ob das Büro als regelmäßige Tätigkeitsstätte anzusehen war mit der Folge, dass aufgrund der Übernachtungen an diesem Ort während der Verwaltungstätigkeit eine doppelte Haushaltsführung begründet wurde.

     

    Entscheidung

    Bei Vermietungseinkünften liegt die regelmäßige Tätigkeitsstätte bei nicht umfangreichem Grundbesitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen, sodass für Fahrten zum Mietobjekt Reisekostengrundsätze anzuwenden sind.

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