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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

    | In Deutschland ansässige Anleger, die in Investmentfonds mit Sitz in den USA investiert haben, können eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge aus diesen Fonds nach § 6 InvStG vermeiden, wenn sie die Pflichtangaben gem. § 5Abs. 1 InvStG selbst machen. |

     

    Hintergrund

    In- und ausländische Investmentfonds haben gemäß § 5 Abs. 1 InvStG gesetzlich vorgegebene Pflichtangaben zu veröffentlichen. Kommt der Fonds dem nicht nach, muss der inländische Anleger seine steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Fonds nach § 6 InvStG pauschal ermitteln.

     

    Sachverhalt

    Im Urteilsfall ging es um die Frage, ob die Voraussetzungen für eine pau-schale Ermittlung der Erträge gemäß § 6 InvStG aus den US-Investmentfonds der Steuerpflichtigen erfüllt waren.