· Nachricht · § 195 AO
Ermessen für eine Auftragsprüfung gehört in die Prüfungsanordnung
| Eine Prüfungsanordnung des ermächtigten FA ist hinreichend begründet, wenn sie die für die Ermessensausübung der beauftragenden Behörde maßgebenden Erwägungen enthält. Sie ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsgehalt nicht zweifelhaft sein kann. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen führt nicht zu deren Nichtigkeit, wenn die sich inhaltlich nicht widersprechen. |
- BFH 6.8.13, VIII R 15/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 133819
Quelle: ID 42479823