· Fachbeitrag · § 16 EStG
Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen Gewinnen
| Veräußerungsentgelt für die Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils ist auch eine der Höhe nach feststehende Kaufpreisforderung, die der Neugesellschafter während des Bestehens der Gesellschaft durch Verzicht auf Teile des ihm zustehenden Gewinns zugunsten des Altgesell-schafters oder bei vorzeitiger Beendigung der Gesellschaft im Rahmen einer Ratenzahlungsverpflichtung zu erfüllen hat. Dem Neugesellschafter sind trotz des Verzichts Gewinne in Höhe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zuzurechnen. Die Zuweisung höherer Gewinnanteile an den Altgesellschafter steht der unmittelbaren Zahlung der Entgelte außerhalb des Gesellschaftsvermögens gleich. So das Urteil des BFH. |
Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Ein Altgesellschafter überträgt gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG einen Teil-Mitunternehmeranteil an einen Neugesellschafter, wenn der Neugesellschafter gegen Zahlung eines Entgelts an diesen Altgesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gegenleistung in das Privatvermögen oder in ein Betriebsvermögen des Altgesellschafters gelangt.
Veräußerungspreis
Zum Veräußerungspreis i. S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG gehören alle Leistungen, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält, sowie Leistungen, die der Veräußerer in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder - ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat - von einem Dritten erlangt.
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