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  • 19.10.2021 · IWW-Abrufnummer 225273

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 17.09.2021 – IV A 5 – O 1561/19/10003 :005


    Auskunftspflicht nach § 138 Absatz 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung);
    Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO (Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung)


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