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  • · Fachbeitrag · Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

    Steuervergünstigungen von Vereinen werden geprüft

    Die Finanzämter prüfen i. d. R. alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllen. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat mit einer Pressemitteilung vom 10.4.2026 zahlreiche Infos zur Überprüfung der Steuervergünstigung für Vereine veröffentlicht.

     

     

    Zahlreiche Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, müssen ihre Steuererklärungen bis zum 31.7.2026 einreichen.


    PRAXISTIPP | Da der dreijährige Überprüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Deshalb werden die Finanzämter Schreiben mit Informationen zur Abgabepflicht von Unterlagen versenden.


    Quelle: Ausgabe 06 / 2026 | Seite 420 | ID 50837328

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