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  • · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

    | Mit Datum vom 18.3.2021 wurde das finale BMF-Schreiben zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag ( § 8d KStG ) veröffentlicht. |

    Inhalte des BMF-Schreibens

    § 8d KStG bildet eine Ausnahme zu § 8c KStG. Nach § 8c Abs. 1 KStG geht ein Verlust einer Körperschaft unter, wenn mehr als 50 % der Anteile auf einen Erwerber übertragen werden. § 8d KStG verhindert den Verlustuntergang.

     

    Das BMF-Schreiben erläutert insbesondere

     

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