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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz

    Die Finanzverwaltung hat sich zu Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, geäußert.

     

    Der BFH hatte am 4.9.2024 entschieden, dass Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG auch für Pensionszusagen zu bilden sind, die einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalles unter der aufschiebenden Bedingung einräumen, dass sich die Höhe der zugesagten Leistung danach richtet, welchen Wert eine in Fondsanteile investierende Rückdeckungslebensversicherung beim Eintritt des Versorgungsfalls hat. Der Teilwert einer Pensionsverpflichtung richte sich auch bei beitragsorientierten Leistungszusagen ohne garantierte Mindestleistung nach § 6a Abs. 3 EStG.

     

    Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH-Beschlusses über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen noch offenen Fällen anzuwenden.