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  • · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Erweiterte Grundstückskürzung: Hier sind wichtige neue Urteile zu beachten

    | Zum Thema „erweiterte Grundstückskürzung“ nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff GewStG ergehen immer mehr klarstellende Urteile, die Sie für Ihre Mandanten beachten müssen. Nach dem Update zur erweiterten Grundstückskürzung in der Juli-Ausgabe ( AStW 7/2019, Seite 551 ) beleuchten wir im Folgenden die neuesten Urteile zu dieser brisanten Thematik. |

     

    Grundsätze zur erweiterten Grundstückskürzung

    Ein grundstücksverwaltendes Unternehmen kann in seiner Gewerbesteuererklärung unter folgenden Voraussetzungen die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags beantragen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt:

     

    • Die erweiterte Grundstückskürzung muss beantragt werden und
          

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