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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ UStG

    Diverse Anpassungen durch die Verwaltung

    | Das BMF hat in den vergangenen Wochen den UStAE in vielen Bereichen angepasst und erweitert. Dabei geht es vor allem um die Aufnahme aktueller BFH-Rechtsprechung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Sachverhalte. Betroffenen Unternehmern und ihren Beratern ist bei Bedarf eine Lektüre des entsprechenden Erlasses anzuraten. |

     

    Reverse-Charge bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen

    Die Auswirkungen eines BFH-Urteils (22.8.13, V R 37/10) in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UStG werden im UStAE entsprechend angepasst (BMF 5.2.14, IV D 3 - S 7279/11/10002). Laut BFH ist die Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Empfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet.

     

    Auf den Anteil der vom Empfänger ausgeführten bauwerksbezogenen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen an den insgesamt von ihm erbrachten steuerbaren Umsätzen kam es entgegen dem alten Abschn. 13b.3 Abs. 2 UStAE nicht an. Zudem ist entgegen der Vereinfachungsregelung in Abschn. 13b.8 UStAE unerheblich, ob sich die Beteiligten über die Handhabung der Steuerschuldnerschaft ursprünglich einig waren oder nicht.

       

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