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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Reisekosten

    Neue Regeln bei Auswärtstätigkeit

    | Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts kommen erstmals ab 2014 Neuregelungen für das Lohnbüro zur Anwendung, wenn die Belegschaft außerhalb des Betriebs tätig wird. Nachfolgend die fünf wichtigsten Eckpunkte im Überblick. |

     

    • 1. Erste Tätigkeitsstätte statt regelmäßige Arbeitsstätte: Die Zuordnung erfolgt vorrangig durch arbeits- und dienstrechtliche Festlegung. Hilfsweise werden quantitative Kriterien herangezogen, also ob der Arbeitnehmer an einer bestimmten Einrichtung täglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dort tätig werden soll. Im Zweifel ist die räumliche Nähe zur Wohnung maßgebend.

     

    • 2. Verpflegungsmehraufwendungen: Das bisherige 3-stufige System der Pauschbeträge wird durch ein 2-stufiges System ersetzt und der derzeitige Pauschbetrag i.H.v. 6 EUR bei Abwesenheit von 8 bis 14 Stunden entfällt. Bei eintägigen Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden gibt es 12 EUR und bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten am An- und Abreisetag unabhängig von der Dauer 12 EUR.

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