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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Qualitätsmanagementverfahren

    Keine steuerbegünstigte Tätigkeit

    | Vermittlung und Weiterentwicklung von ganzheitlichen und prozess-orientierten Management- und Qualitätsentwicklungsverfahren sowie die Betreuung von deren Anwendern sind keine steuerbegünstigten Betätigungen im Sinne der AO (OFD Frankfurt 20.8.13, S 0171 A - 139 - St 53). |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 831 | ID 42359576

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