11.04.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Körperschaft- und Gewerbesteuer
Kein Versand der Steuererklärungsvordrucke für KSt und GewSt mehr ab 2014
Der Versand von Erklärungsvordrucken zur Körperschaft- und Gewerbesteuer für steuerpflichtige und steuerbegünstigte Körperschaften bleibt im Frühjahr 2014 erstmals aus (OFD NRW 21.1.14, Kurzinfo KSt 1/2014). Ab dem VZ 2011 besteht die Verpflichtung, die Erklärungen elektronisch zu übermitteln. Nur in Fällen der Vermeidung von unbilligen Härten kann das FA auf eine elektronische Abgabe verzichten (OFD Rheinland 28.5.13, O 2353 – LZ 22/S 0321 – 1015 – St 313). Da bislang noch keine technische Umsetzung der elektronischen Abgabemöglichkeit in allen Fällen erfolgt war, hat in den vorangegangenen Jahren ein Vordruckversand aus Gründen der Billigkeit und der Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens stattgefunden.
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