14.05.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Betriebliche Altersversorgung
Diskriminierende Altersgrenze in einer Versorgungsordnung
| Schließt eine Versorgungsordnung Arbeitnehmer, die bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses das 45. Lebensjahr vollendet haben, faktisch von einem Anspruch auf eine Betriebsrente aus, verstößt sie gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist damit unwirksam. Dies hat das BAG entschieden. |
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