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  • · Fachbeitrag · Wer hat Anspruch auf die finanzielle Hilfe?

    Steuerliches Update zu Kinderbetreuungskosten

    Das Thema Kinderbetreuungskosten führt häufig zu Kontroversen zwischen FA und Steuerzahler. Nachfolgend erhalten Sie ein steuerliches Update zu dieser Thematik. Zu beachten ist vor allem ein aktuelles Urteil zur Haushaltszugehörigkeit, eine vom FA oftmals fehlerhaft angewandte Ermittlung der Kinderbetreuungskosten und eine Gestaltungsüberlegung, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG leistet.

     

    Grundsätze zu Kinderbetreuungskosten

    Kinderbetreuungskosten sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG begrenzt als Sonderausgaben abziehbar, wenn u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.