· Fachbeitrag · Verschmelzung
Vermögensübertragung auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen
Einer internen Verfügung der Finanzverwaltung können interessante Infos zu der Frage entnommen werden, was nach § 17 EStG steuerlich gilt, wenn eine (vermögenslose) GmbH auf ihren Alleingesellschafter verschmolzen wird. |
Folgende Aussagen sind dazu zu treffen:
- Bei Verschmelzung einer Körperschaft in das Privatvermögen ihres Gesellschafters nach § 8 Abs. 1 S. 2 UmwStG gelten die §§ 4, 5 und 7 UmwStG entsprechend.
- Infolge des Vermögensübergangs ergibt sich nach § 4 Abs. 4 UmwStG ein Übernahmegewinn oder ein Übernahmeverlust.
- Der Übernahmegewinn bzw. der Übernahmeverlust ist im Rahmen des § 17 EStG zu berücksichtigen.
- Aufgrund der Anwendung des § 4 Abs. 5 S. 2 UmwStG vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht sich ein Übernahmeverlust um die Bezüge im Sinne des § 7 UmwStG.
- Das hat zur Folge, dass ein entstehender Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 S. 4 UmwStG höchsten mit 60 % der Bezüge nach § 7 UmwStG als Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu berücksichtigen ist.
Beachten Sie — Ein Übernahmeverlust bleibt abweichend davon außer Ansatz, soweit bei Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft ein Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder soweit die Anteile an der verschmolzenen Körperschaft innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden (siehe dazu § 4 Abs. 6 S. 6 UmwStG).
Quelle: Ausgabe 06 / 2026 | Seite 422 | ID 50837330