13.01.2026 · Fachbeitrag · Verfügung der Finanzverwaltung
Investitionsabzug für steuerbegünstigte PV-Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG
| Rückwirkend ab 1.1.2022 wurden Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei gestellt. Doch was tun, wenn in der Einkommensteuererklärung 2019, 2020 oder 2021 für eine steuerbegünstigte Anlage ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG beantragt wurde? Einer Verfügung der Finanzverwaltung sind hier einige interessante Aussagen zu entnehmen. |
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