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  • · Fachbeitrag · Update für die Beratungspraxis

    Steuer-1 × 1 zum Pflege-Pauschbetrag

    Immer mehr Steuerzahler werden zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt oder zumindest im Alltag unterstützt. Dafür gibt es für die pflegende Person bestenfalls einen steuerlichen Pflege-Pauschbetrag. Eine aktuelle interne Verfügung gibt einen interessanten Einblick, welche Voraussetzungen für die Beantragung des Pflege-Pauschbetrags notwendig und welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind.

     

    Grundsätze zum Pflege-Pauschbetrag

    Erwachsen einem Steuerzahler durch die Pflege bzw. Betreuung einer Person außergewöhnliche Belastungen, kann er dafür entweder die tatsächlichen Kosten nach § 33 Abs. 1 EStG geltend machen oder bei Erfüllung einiger Voraussetzungen ohne Nachweis von Kosten einen Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG beantragen.

     

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Pflege-Pauschbetrags ist, dass

     

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