· Fachbeitrag · Neue Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen
Bundestag beschließt steuerfreie Entlastungsprämie 2026/2027
Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften hat der Bundestag am 24.4.26 eine neue Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen eingeführt: die Entlastungsprämie nach § 3 Nr. 11d EStG. Die nachfolgende Information stellt die Grundzüge der Regelung als verständliche Orientierung dar.
Hinweis: Der Beschluss des Bundestages steht noch aus, die nächste mögliche Sitzung des Bundestages findet am 8.5.26 statt. Im Anschluss an die Zustimmung des Bundesrats erfolgt eine endgültige Darstellung durch den Autor.
1. Einleitung und gesetzlicher Hintergrund
Der Gesetzgeber reagiert mit der Entlastungsprämie auf die anhaltend hohen Verbraucherpreise insbesondere bei Kraftstoffen und knüpft damit an das Konzept der aus dem Jahr 2022 bekannten Inflationsausgleichsprämie an. Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten zusätzliche Zahlungen oder Sachleistungen zu gewähren, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
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