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  • · Fachbeitrag · Musterverfahren abgeschlossen

    Ruhende Einspruchsverfahren zu § 10f EStG werden wieder aufgenommen

    Aufgrund des BFH-Urteils vom 25.3.2026 (X R 23/24), wonach die Fortführung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG vom Rechtsnachfolger im Fall der Gesamtrechtsnachfolge nicht möglich ist, sollen die Finanzämter zeitnah die Bearbeitung ruhender Einspruchsverfahren wieder aufnehmen und die Einspruchsführer zur Rücknahme ihrer Einsprüche auffordern.

     

    Mit dem Urteil bestätigt der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass § 10f EStG keine gesetzliche Regelung für einen Übergang der Abzugsberechtigung im Erbfall enthält. Zudem handelt es sich um eine streng personenbezogene Steuervergünstigung, die der Erbe mangels Personenidentität nicht fortführen kann.

     

    • Verhaltensknigge

    Wurde in vergleichbaren Fällen gegen Steuerbescheide Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO beantragt, kann der Einspruch auf Aufforderung des FA nun zurückgenommen werden.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 10 / 2026 | Seite 737 | ID 50948908

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